Zitate in ÄnderungsvorschriftenFlexirentengesetz
G. v. 08.12.2016 BGBl. I S. 2838
Artikel 1 FlexReG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ... gefasst: „§ 313a (weggefallen)". d) Die Angabe zu § 314b wird wie folgt gefasst: „§ 314b (weggefallen)". ... d) Die Angabe zu § 314b wird wie folgt gefasst: „§ 314b (weggefallen)". 2. § 5 Absatz 4 wird wie folgt ... gestrichen. e) Absatz 7 wird aufgehoben. 40. Die §§ 313a und 314b werden aufgehoben. ...
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