Die Anlage I (
Bundesbesoldungsordnungen A und B) des
Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Besoldungsgruppe B 5 wird die Amtsbezeichnung „Präsident und Professor der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin" gestrichen.
- 2.
- In der Besoldungsgruppe B 6 wird nach der Amtsbezeichnung „Präsident einer Bundesfinanzdirektion" die Amtsbezeichnung „Präsident und Professor der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin" und nach der Amtsbezeichnung „Vizepräsident des Bundesnachrichtendienstes" die Amtsbezeichnung „Vizepräsident des Bundesversicherungsamtes" eingefügt.
- 3.
- In der Besoldungsgruppe B 8 wird die Amtsbezeichnung „Präsident des Bundesversicherungsamtes" gestrichen.
- 4.
- In der Besoldungsgruppe B 9 wird nach der Amtsbezeichnung „Präsident des Bundespolizeipräsidiums" die Amtsbezeichnung „Präsident des Bundesversicherungsamtes" eingefügt.
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1990, 3578; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2262