§ 4 - Biersteuergesetz (BierStG)

Artikel 4 G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 1908 (Nr. 42); zuletzt geändert durch Artikel 39 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294
Geltung ab 01.04.2010, Ermächtigungen gelten ab 22.07.2009; FNA: 612-6-4 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 4 Steuerlager


§ 4 wird in 3 Vorschriften zitiert

Steuerlager sind Orte, an oder von denen Bier unter Steueraussetzung im Brauverfahren oder auf andere Weise hergestellt, bearbeitet oder verarbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden darf. Herstellung ist auch die Veränderung der Menge oder des Stammwürzegehalts des Bieres, wenn sich dadurch die Besteuerungsgrundlage ändert.

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Zitierungen von § 4 BierStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BierStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BierStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 29 BierStG Durchführung (vom 29.10.2022)
... 3. zu bestimmen, welche Räume, Flächen, Anlagen und Betriebsteile zum Steuerlager ( § 4 ) gehören, 4. Vorschriften zu § 5 Absatz 1 und 2, insbesondere zum Verfahren ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Biersteuerverordnung (BierStV)
Artikel 4 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3319; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
§ 3 BierStV Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung (vom 01.11.2022)
... Das Steuerlager nach § 4 des Gesetzes umfasst die Gesamtheit der baulich zueinander gehörenden Räume, in denen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109
Artikel 7 8. VStÄndG Änderung der Biersteuerverordnung (vom 29.10.2022)
... folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Steuerlager ( § 4 des Gesetzes)" durch die Wörter „Steuerlager nach § 4 des Gesetzes" ... „Steuerlager (§ 4 des Gesetzes)" durch die Wörter „Steuerlager nach § 4 des Gesetzes" ersetzt. b) In Absatz 5 wird das Wort „zuständige" ...


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