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Zitierungen von § 9 GenDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 GenDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GenDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 GenDG Genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen (vom 01.01.2023)
... wenig Risiken und Belastungen verbunden ist und 4. der Vertreter der Person nach § 9 aufgeklärt worden ist, die Vorschriften über die genetische Beratung nach § 10 ...
§ 15 GenDG Vorgeburtliche genetische Untersuchungen (vom 01.01.2023)
... dessen Wirkung durch bestimmte genetische Eigenschaften beeinflusst wird und die Schwangere nach § 9 aufgeklärt worden ist und diese nach § 8 Abs. 1 eingewilligt hat. Wird ... darf nur vorgenommen werden, wenn zuvor 1. der Vertreter der Schwangeren nach § 9 aufgeklärt worden ist, 2. eine Ärztin oder ein Arzt, die oder der die ...
§ 17 GenDG Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung (vom 01.01.2023)
... die Vornahme der Untersuchung verantwortliche Person erfolgen; für die Aufklärung gilt § 9 Abs. 2 Nr. 1 erster Halbsatz, Nr. 2 bis 5 und Abs. 3 entsprechend. Es dürfen nur die zur Klärung der Abstammung erforderlichen ... § 8 Abs. 1 Satz 2 verweist, 2. Absatz 1 Satz 2 zweiter Halbsatz, soweit er auf § 9 Abs. 2 Nr. 2 und 5 verweist, und 3. Absatz 5, soweit er auf § 12 Abs. 1 Satz 1 verweist.  ... zur Kenntnis zu geben oder zu vernichten ist, nach § 8 Abs. 1 Satz 2 und auf § 9 Abs. 2 Nr. 2 und 5 verweist. Die Aufklärung nach den Absätzen 1 und 3 kann abweichend von Absatz ...
§ 20 GenDG Genetische Untersuchungen und Analysen zum Arbeitsschutz
... festzustellen. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. (4) Die §§ 7 bis 16 gelten ...