§ 72 Hochwasser
1Hochwasser ist eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser. 2Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.
Frühere Fassungen von § 72 WHG
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften
G. v. 21.01.2013 BGBl. I S. 95
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