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Änderungen an Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 17.07.2013(Aufhebung)§ 58 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276)
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:

-
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
V. v. 10.07.2013 BGBl. I S. 2276; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88

-
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
neugefasst durch B. v. 04.03.1991 BGBl. I S. 533; aufgehoben durch § 56 V. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2732


Änderungen durch Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Link zum Änderungstext; Spalte 3 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 4 = führt zur Gesamtansicht des geänderten Gesetzes

m.W.v.
(verkündet)
ändertdie Vorschriften ...
(Synopse/Diff)
der folgenden Gesetze und/oder Verordnungen

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 18.08.2009§ 56(Aufhebung)Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.