Artikel 3 - Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes (BSIStG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 20. August 2009 BSIG

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt das BSI-Errichtungsgesetz vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2834), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 11 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 19. August 2009.



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