Artikel 5 - Gesetz zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften (LuftVRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Montrealer-Übereinkommen-Durchführungsgesetzes


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. August 2009 MontÜG § 4

§ 4 des Montrealer-Übereinkommen-Durchführungsgesetzes vom 6. April 2004 (BGBl. I S. 550, 1027), das zuletzt durch Artikel 336 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 1 werden die Wörter „der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen (ABl. EG Nr. L 240 S. 1)," gestrichen.

2.
In Absatz 2 werden die Wörter „der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 und" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 LuftVRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftVRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 581 10. ZustAnpV Änderung des Montrealer-Übereinkommen-Durchführungsgesetzes
... vom 6. April 2004 (BGBl. I S. 550, 1027), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. August 2009 (BGBl. I S. 2942) geändert worden ist, werden die ...


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