Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 VereinRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VereinRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Artikel 29 DiRUG Änderung der Vereinsregisterverordnung
... 14 der Vereinsregisterverordnung vom 10. Februar 1999 (BGBl. I S. 147), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 24. September 2009 (BGBl. I S. 3145 ) geändert worden ist, wird ...


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