Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (FMStGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 24.09.2009 BGBl. I S. 3151 (Nr. 63); Geltung ab 30.09.2009
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. September 2009 FMStG Artikel 7

Artikel 7 Absatz 2 des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2305) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

„(2) Artikel 6 Absatz 1 und 2 tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Artikel 6 Absatz 3 tritt am 1. Januar 2014 in Kraft."

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Artikel 2 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. September 2009.



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