Artikel 1 - Dritte Verordnung zur Änderung der Einheitenverordnung (3. EinhVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 25.09.2009 BGBl. I S. 3169 (Nr. 64); Geltung ab 03.10.2009
|

Artikel 1


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 3. Oktober 2009 EinhV § 1, § 2, § 3, § 5, Anlage 1

Die Einheitenverordnung vom 13. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2272), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. Juli 2008 (BGBl. I S. 1185) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Für die Einheiten in Anlage 1 gelten die Definitionen und Beziehungen, die in Kapitel I des Anhangs der Richtlinie 80/181/EG vom 20. Dezember 1979 (ABl. L 39 vom 15.2.1980, S. 40) in ihrer jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind."

2.
In § 2 wird die Angabe „November 1980" durch die Angabe „Mai 2002" ersetzt.

3.
§ 3 wird wie folgt gefasst:

„§ 3 Zusätzliche Verwendung nicht gesetzlicher Einheiten

Soweit nach den §§ 1 und 2 des Einheiten- und Zeitgesetzes Größen in gesetzlichen Einheiten anzugeben sind, ist die zusätzliche Verwendung anderer als der gesetzlichen Einheiten nur gestattet, wenn die Angabe in der gesetzlichen Einheit hervorgehoben ist."

4.
In § 5 wird die Angabe „Satz 1" gestrichen und nach dem Wort „Einheiten" das Wort „zusätzlich" eingefügt.

5.
Die Anlage 1 (zu § 1) wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 21 wird wie folgt gefasst:

„21Katalkatkatalytische Aktivität".


 
b)
Die bisherigen Nummern 21 bis 50 werden die Nummern 22 bis 51.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Einheitenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 3. EinhVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. EinhVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Neuartige Lebensmittel-Verordnung (NLV)
V. v. 27.09.2017 BGBl. I S. 3520; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.10.2022 BGBl. I S. 1879
§ 2 NLV Verkehrsverbot (vom 29.10.2022)
... 1 Absatz 1 der Einheitenverordnung vom 13. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2272), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. September 2009 (BGBl. I S. 3169 ) geändert worden ist, zu einer anderen solchen Einheit, 2. ausgedrückt sind ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Lebensmittelbestrahlungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.10.2022 BGBl. I S. 1879
Artikel 3 LMBestrVuaÄndV Änderung der Neuartige Lebensmittel-Verordnung
... 1 Absatz 1 der Einheitenverordnung vom 13. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2272), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. September 2009 (BGBl. I S. 3169 ) geändert worden ist, zu einer anderen solchen Einheit, 2. ausgedrückt sind ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed