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Artikel 5 - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung (MeßEinhGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung der Einheitenverordnung


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 12. Juli 2008 EinhV § 1, § 3, § 5

Die Einheitenverordnung vom 13. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2272), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 10. März 2000 (BGBl. I S. 214, 447), wird wie folgt geändert:

1.
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung

(Einheitenverordnung - EinhV)".

2.
In § 1 Abs. 1 und 3 sowie in § 3 werden die Wörter „des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen" durch die Wörter „des Einheiten- und Zeitgesetzes" ersetzt.

3.
In § 5 wird die Angabe „§ 7 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen" durch die Angabe „§ 10 Abs. 1 Nr. 3 des Einheiten- und Zeitgesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 MeßEinhGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MeßEinhGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Einheitenverordnung
V. v. 25.09.2009 BGBl. I S. 3169
Artikel 1 3. EinhVÄndV
... Einheitenverordnung vom 13. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2272), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. Juli 2008 (BGBl. I S. 1185) geändert worden ist, wird wie folgt ...