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Artikel 3 - Umsetzungsgesetz Rahmenbeschlüsse Einziehung und Vorverurteilungen (EinzVorvRUG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Strafgesetzbuchs


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 22. Oktober 2009 StGB § 56g

In § 56g Absatz 2 Satz 1 des Strafgesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist, werden die Wörter „im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 3 Umsetzungsgesetz Rahmenbeschlüsse Einziehung und Vorverurteilungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 EinzVorvRUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EinzVorvRUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2300
Artikel 1 SiVerwNOG Änderung des Strafgesetzbuches
... der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3214) geändert worden ist, wird wie folgt ...