Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 24 GtDBWVAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 GtDBWVAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GtDBWVAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 30 GtDBWVAPrV Verhinderung, Rücktritt, Säumnis
... oder Anwärter ohne ausreichende Entschuldigung einen Prüfungsteil nach § 24 Absatz 2 ganz oder teilweise, entscheidet das Prüfungsamt, ob die nicht erbrachte ...
§ 36 GtDBWVAPrV Wiederholung
... Wer Prüfungsteile nach § 24 Absatz 2 nicht bestanden hat, kann diese innerhalb von drei Monaten nach Mitteilung des ...