Zitate in ÄnderungsvorschriftenSechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Artikel 1 6. VerbrStÄndV Änderung der Tabaksteuerverordnung ... ersetzt: „Abschnitt 23 Zu § 35 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes § 54 Elektronische Datenübermittlung im Besteuerungsverfahren, Allgemeines § 55 ... „Abschnitt 23 Zu § 35 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes § 54 Elektronische Datenübermittlung im Besteuerungsverfahren, Allgemeines (1) ... berechtigt, die Programme des Herstellers von der elektronischen Übermittlung nach § 54 technisch auszuschließen. Die Prüfungsstelle ist nicht verpflichtet, die Programme zu ... (2) Wer Programme nach Absatz 1 zur elektronischen Datenübermittlung im Auftrag ( § 54 Absatz 1 Satz 2 ) einsetzt, haftet, soweit auf Grund unrichtiger oder unvollständiger Übermittlung ... eingesetzt wird, welches den Datenübermittler (Absender der Daten) authentifiziert und die in § 54 Absatz 3 bestimmten Anforderungen an die Gewährleistung der Authentizität und Integrität der ... Daten in gleicher Weise erfüllt. (2) Im Falle der Übermittlung im Auftrag ( § 54 Absatz 1 Satz 2 ) hat der Dritte die Daten dem Auftraggeber unverzüglich in leicht nachprüfbarer Form zur ... 21. Der bisherige Abschnitt 23 wird Abschnitt 24. 22. Der bisherige § 54 wird § 60 und wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nummer 5 wird wie folgt ...
Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen
V. v. 14.08.2020 BGBl. I S. 1960
Artikel 4 VStDÜVEV Änderung der Tabaksteuerverordnung ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 54 bis 59 wie folgt gefasst: „§ 54 (weggefallen) § 55 ... werden die Angaben zu den §§ 54 bis 59 wie folgt gefasst: „ § 54 (weggefallen) § 55 (weggefallen) § 56 (weggefallen) § 57 ... durch die Wörter „schriftlich oder elektronisch" ersetzt. 3. Die §§ 54 bis 59 werden ...
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