§ 24 Beförderungen zu gewerblichen Zwecken
1Die Anzeige nach
§ 17 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes ist im Voraus beim Hauptzollamt nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben.
2Auf Verlangen des Hauptzollamts hat der zur Anzeige Verpflichtete weitere Angaben zu machen, Aufzeichnungen über den Bezug des Kaffees oder der kaffeehaltigen Waren zu führen und diesen oder diese unverändert vorzuführen, wenn dies zur Sicherung des Steueraufkommens oder für die Steueraufsicht erforderlich erscheint.
3Die Steueranmeldung nach
§ 17 Absatz 5 Satz 1 des Gesetzes ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben.
4Für die Überprüfung der Steueranmeldung gilt
§ 20 Absatz 2 entsprechend.
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interne Verweise§ 44 KaffeeStV Ordnungswidrigkeiten (vom 21.08.2021) ... 3 Satz 1, § 12 Absatz 5 Satz 1, § 16 Absatz 2 Satz 1 oder 2, § 20a Absatz 2 Satz 1, § 24 Satz 2 , § 25 Absatz 3 Satz 1 oder Satz 3, § 30 Absatz 7, § 31 Absatz 1 Satz 1, § 34 ... 7 Satz 1, auch in Verbindung mit § 16 Absatz 3, § 17 Absatz 3 oder § 32 Absatz 4, § 24 Satz 2 , auch in Verbindung mit § 25 Absatz 4, den Kaffee nicht, nicht richtig, nicht ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Artikel 5 6. VerbrStÄndV Änderung der Kaffeesteuerverordnung ... Wort „Ware" durch das Wort „Waren" ersetzt. 9. Die §§ 24 bis 26 werden wie folgt gefasst: „§ 24 Beförderungen zu gewerblichen ... 9. Die §§ 24 bis 26 werden wie folgt gefasst: „§ 24 Beförderungen zu gewerblichen Zwecken Die Anzeige nach § 17 Absatz 4 Satz 1 ... der Erlaubnis § 8 und für die Steueranmeldung und die Vorführpflicht § 24 entsprechend. § 26 Durchfuhr Die Anzeige nach § 17 Absatz 4 ... und wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden die Wörter „§ 24 Satz 1, auch in Verbindung mit § 25 Absatz 1 Satz 2," gestrichen. b) Nummer ... b) Nummer 3 wird wie folgt geändert: aa) Die Angabe „§ 24 Satz 3" wird durch die Angabe „§ 24 Satz 2" ersetzt. bb) Die ... aa) Die Angabe „§ 24 Satz 3" wird durch die Angabe „§ 24 Satz 2" ersetzt. bb) Die Wörter „§ 25 Absatz 3 Satz 1 und ... Wort „nicht" eingefügt. c) In Nummer 5 wird die Angabe „§ 24 Satz 3" durch die Wörter „§ 24 Satz 2, auch in Verbindung mit § 25 ... In Nummer 5 wird die Angabe „§ 24 Satz 3" durch die Wörter „§ 24 Satz 2, auch in Verbindung mit § 25 Absatz 4," ersetzt. 18. Abschnitt 21 wird ...
Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 3 7. VerbrStÄndV Änderung der Kaffeesteuerverordnung (vom 09.11.2022) ... von der verbrachten Menge nicht als Eigenbedarf nach § 16 des Gesetzes." 26. § 24 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird das Wort „zuständigen" ... 6a, 7 und 8 entsprechend. Für die Steueranmeldung und die Vorführpflicht gilt § 24 entsprechend." 28. § 27 wird wie folgt gefasst: „§ 27 ...
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