Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (2. SvEVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung


Artikel 1 ändert mWv. 1. Januar 2010 SvEV § 2

§ 2 Absatz 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), die zuletzt durch Artikel 9i des Gesetzes vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1939) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 1 wird die Angabe „210" durch die Angabe „215" ersetzt.

2.
Satz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird die Angabe „46" durch die Angabe „47" ersetzt.

b)
In Nummer 2 und 3 wird jeweils die Angabe „82" durch die Angabe „84" ersetzt.



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