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Zitierungen von Anlage 1.1 Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1.1 FahrlGDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FahrlGDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 FahrlGDV Fahrlehrerschein
... Der Fahrlehrerschein muß den Mustern nach Anlage 1.1 und 1.2 entsprechen. Dies gilt nicht für Fahrlehrerscheine der Bundeswehr, der Bundespolizei ...
§ 17 FahrlGDV Übergangsbestimmungen (vom 18.04.2008)
... Muster ausgefertigt worden sind, bleiben gültig. Fahrlehrerscheine, die dem Muster der Anlage 1.1 zu § 2 Abs. 1 in der bis zum Ablauf des 17. April 2008 geltenden Fassung entsprechen, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
V. v. 11.04.2008 BGBl. I S. 727
Artikel 1 1. FahrlGDVÄndV
... Muster ausgefertigt worden sind, bleiben gültig. Fahrlehrerscheine, die dem Muster der Anlage 1.1 zu § 2 Abs. 1 in der bis zum Ablauf des 17. April 2008 geltenden Fassung entsprechen, ... dürfen bis zum 1. April 2009 weiter ausgefertigt werden." 3. Die Anlage 1.1 zu § 2 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1.1 (zu § 2 Abs. 1) ... 3. Die Anlage 1.1 zu § 2 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1.1 (zu § 2 Abs. 1) Unbefristeter Fahrlehrerschein Zusammenhängend auf gelbem, ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.07.2008 BGBl. I S. 1338
Artikel 6 4. FeVuaÄndV Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
... EU Nr. L 102 S.1)" ersetzt. b) Satz 2 wird gestrichen. 2. Die Anlage 1.1 zu § 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Im Muster Fahrlehrerschein wird ...
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