Die
Pensionsfonds-Rechnungslegungsverordnung vom
25. Februar 2003 (BGBl. I S. 246), die zuletzt durch Artikel
13 Absatz 8 des Gesetzes vom
25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 41 wie folgt gefasst:
„§ 41 Übergangsvorschriften".
- 2.
- § 41 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 41 Übergangsvorschriften".
- b)
- Absatz 1 wird aufgehoben.
- c)
- Die Absätze 2 und 3 werden die Absätze 1 und 2.
- d)
- Folgender Absatz 3 wird angefügt:
- 3.
- Formblatt 1 Aktivposten J. wird Aktivposten K.
- 4.
- In Formblatt 2 Fußnote 1 Nummer 14 Buchstabe b und Nummer 16 Buchstabe b werden jeweils die Wörter „eigene Anteile" durch die Wörter „Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen" ersetzt.
V. v. 09.06.2011 BGBl. I S. 1041