Die
Hühner-Salmonellen-Verordnung vom
6. April 2009 (BGBl. I S. 752) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Dem § 7 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:
„Für flüssige Abgänge, Dung und Einstreu, die anfallen, bevor die Hühner und Eier aus dem betroffenen Betrieb oder der betroffenen Betriebsabteilung entfernt worden sind, gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend."
- 2.
- Dem § 23 wird folgender Satz angefügt:
„Satz 1 gilt im Falle einer Untersuchung, die nach Maßgabe der Nummer 2.1 Satz 4 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 1168/2006 durchgeführt wird, entsprechend."
B. v. 17.01.2014 BGBl. I S. 58
Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2720