Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 06.01.2023 aufgehoben
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Verordnung zur Anwendung der Arzneimittelprüfrichtlinien, soweit es sich um Arzneimittel handelt, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, und zur Ablösung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der Tierarzneimittelprüfrichtlinien (Tierarzneimittel-Prüfrichtlinienverordnung - TamPV)

V. v. 18.02.2010 BGBl. I S. 130 (Nr. 7); aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 02.01.2023 BGBl. I Nr. 3
Geltung ab 27.02.2010; FNA: 2121-51-53 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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Eingangsformel
§ 1
§ 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 26 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit nach Anhörung von Sachverständigen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

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*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung des Anhangs I der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel (ABl. L 311 vom 28.11.2001, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2009/9/EG (ABl. L 44 vom 14.2.2009, S. 10) geändert worden ist.

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§ 1



Die nach den §§ 22 bis 24, auch in Verbindung mit § 38 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes bei der nach § 77 Absatz 2 oder 3 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes jeweils zuständigen Bundesoberbehörde einzureichenden Angaben, Unterlagen und Gutachten müssen die Anforderungen erfüllen, die in Anhang I Titel I, II, III und IV Nummer 2 der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel (ABl. L 311 vom 28.11.2001, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung geregelt sind.

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§ 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 26. Februar 2010.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister für Gesundheit

Dr. Philipp Rösler



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