... Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Für die in § 15 Absatz 2 und § 16 Absatz 1 geregelten Sachverhalte sowie für die Fälle unvorhergesehener und ...
... 2 Absatz 2 Satz 3 bis 5, Absatz 4, 5 und 8 sowie die §§ 3 bis 22 gelten bis zum Tag der Verkündung des Haushaltsgesetzes des folgenden Haushaltsjahres ...