Das
Finanzausgleichsgesetz vom
20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch Artikel
11 des Gesetzes vom
22. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3950) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 11 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„Die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen berichten dem Stabilitätsrat jährlich im Rahmen von Fortschrittsberichten „Aufbau Ost" über ihre jeweiligen Fortschritte bei der Schließung der Infrastrukturlücke und die Verwendung der erhaltenen Mittel zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten."
- b)
- In Satz 4 werden die Wörter „Ende September" durch die Wörter „spätestens zum 15. September" und das Wort „Finanzplanungsrat" durch das Wort „Stabilitätsrat" ersetzt.
G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131