Erste Verordnung zur Änderung der DPMA-Verwaltungskostenverordnung (1. DPMAVwKostVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 17.06.2010 BGBl. I S. 809 (Nr. 33); Geltung ab 01.01.2010
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung der DPMA-Verwaltungskostenverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 1 Absatz 2 Nummer 1 des Patentkostengesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3656) verordnet das Bundesministerium der Justiz:

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Artikel 1 Änderung der DPMA-Verwaltungskostenverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2010 DPMAVwKostV Anlage

Nummer 302.310 der Anlage (Kostenverzeichnis) zur DPMA-Verwaltungskostenverordnung vom 14. Juli 2006 (BGBl. I S. 1586) wird aufgehoben.

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Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft.

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Schlussformel



Die Bundesministerin der Justiz

S. Leutheusser-Schnarrenberger



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