§ 7 Form der Veröffentlichung
1Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht monatlich die Ergebnisse zu den Kennzahlen und Ergänzungsgrößen sowie deren Berechnungsgrundlagen für alle Jobcenter. 2Die Ergebnisse werden nach verschiedenen Ordnungsmerkmalen dargestellt. 3Insbesondere sind die Ergebnisse nach Vergleichstypen auszuweisen.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9391/a167507.htm