§ 31 Zweck der Regelung
Ziel der Regelungen des Teils 6 ist es, die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz zu ermöglichen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Artikel 4 EEGReformG Änderung der Gasnetzzugangsverordnung ... 31 der Gasnetzzugangsverordnung vom 3. September 2010 (BGBl. I S. 1261), die zuletzt durch Artikel 15 ... 2013 (BGBl. I S. 2722) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „§ 31 Zweck der Regelung Ziel der Regelungen des Teils 6 ist es, die Einspeisung von Biogas ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/31_GasNZV.htm