§ 40 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung
V. v. 11.08.2017 BGBl. I S. 3194
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 6 EnWRAnpG 2024 Änderung der Gasnetzzugangsverordnung ... wie folgt gefasst: „Teil 8 (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 40 wie folgt gefasst: „§ 40 (weggefallen)". 2. § 2 ... (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 40 wie folgt gefasst: „ § 40 (weggefallen) ". 2. § 2 Nummer 11 wird wie folgt gefasst: „11. ... 3. Teil 8 wird wie folgt gefasst: „Teil 8 (weggefallen)". 4. § 40 wird wie folgt gefasst: „§ 40 (weggefallen)". 4a. § 50 ... 8 (weggefallen)". 4. § 40 wird wie folgt gefasst: „ § 40 (weggefallen) ". 4a. § 50 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 1 ... (weggefallen)". c) In Absatz 7 Satz 1 werden die Wörter „ § 40 Absatz 1a Nummer 2" durch die Wörter „§ 23c Absatz 4 Nummer 8 des ...
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland
V. v. 13.06.2019 BGBl. I S. 786
Artikel 1 LNGFV Änderung der Gasnetzzugangsverordnung ... nach § 39b über den 1. Juni 2024 hinaus notwendig ist." 11. § 40 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 werden nach den ... Die Regulierungsbehörde kann die Netzbetreiber auch verpflichten, über die Angaben in § 40 hinaus weitere Informationen zu veröffentlichen oder an die Regulierungsbehörde zu ... 1 werden die Wörter „§ 33 Absatz 3 Nummer 2" durch die Wörter „ § 40 Absatz 1a Nummer 2" ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/40_GasNZV.htm