§ 10 - Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag (VersStaatsV k.a.Abk.)

Anhang zu Artikel 1 G. v. 05.09.2010 BGBl. I S. 1288, 1290, 1404 (Nr. 48)
Geltung ab 01.01.2011 i.V.m. § 17; FNA: 2030-34 Beamte
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§ 10 Laufende Erstattungen nach § 107b BeamtVG


§ 10 wird in 11 Vorschriften zitiert

(1) Ist in Fällen des § 9 der Versorgungsfall vor Inkrafttreten des Staatsvertrages eingetreten, besteht der Erstattungsanspruch mit folgenden Maßgaben fort:

1.
Der zuletzt vor Inkrafttreten des Staatsvertrages geleistete jährliche Erstattungsbetrag wird festgeschrieben.

2.
Der Erstattungsbetrag erhöht oder vermindert sich jeweils um die Vom-Hundert-Sätze der linearen Anpassungen der Versorgungsbezüge nach dem Recht des erstattungspflichtigen Dienstherrn.

3.
Bei Eintritt der Hinterbliebenenversorgung vermindert sich der Erstattungsbetrag auf den Betrag, der sich aus dem Vom-Hundert-Satz der Hinterbliebenenversorgung nach dem Recht des erstattungspflichtigen Dienstherrn ergibt.

(2) Die beteiligten Dienstherren unterrichten sich unverzüglich über eine Änderung erstattungsrelevanter Umstände.

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Zitierungen von § 10 Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 VersStaatsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VersStaatsV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 VersStaatsV Ersetzung von § 107b BeamtVG
... Zeit nach Inkrafttreten des Staatsvertrages ausschließlich die Regelungen der §§ 10 bis ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
neugefasst durch B. v. 24.02.2010 BGBl. I S. 150; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 107b BeamtVG Verteilung der Versorgungslasten (vom 01.01.2020)
... für den Bund eingetreten ist. In diesem Fall ist § 10 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags anzuwenden. (2) Versorgungsbezüge im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 sind ...

Beamtenversorgungszuständigkeitsanordnung (BeamtVZustAnO)
A. v. 15.12.2015 BGBl. I S. 2358; zuletzt geändert durch Artikel 1 A. v. 25.10.2016 BGBl. I S. 2522
§ 7 BeamtVZustAnO Sachliche Zuständigkeit bei der Versorgungslastenteilung
... § 4 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags sowie der laufenden Erstattungen nach § 10 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags, b) Prüfung der Dokumentation der ...
§ 8 BeamtVZustAnO Örtliche Zuständigkeit bei der Versorgungslastenteilung
... § 4 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags sowie der laufenden Erstattungen nach § 10 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags das Service-Center zuständig, dem nach den ... § 4 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags sowie der laufenden Erstattungen nach § 10 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags das Service-Center Köln zuständig. Dieses ...

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 92b SVG Verteilung der Versorgungslasten bei Übernahme von Berufssoldaten in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zu einem anderen Dienstherrn (vom 09.08.2019)
... für den Bund eingetreten ist. In diesem Fall ist § 10 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags  ...

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Artikel 4 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3958; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 110 SVG Verteilung der Versorgungslasten bei Übernahme von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zu einem anderen Dienstherrn
... nur, wenn der Versorgungsfall vor dem 1. Januar 2011 eingetreten ist. In diesem Fall ist § 10 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 16. Dezember 2009 und 26. Januar 2010 über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln
G. v. 05.09.2010 BGBl. I S. 1288, 1404
Artikel 2 VersStaatsVG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... für den Bund eingetreten ist. In diesem Fall ist § 10 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags anzuwenden." 2. In Absatz 2 Satz 1 ...
Artikel 4 VersStaatsVG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... für den Bund eingetreten ist. In diesem Fall ist § 10 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags ...

Anordnung zur Änderung der Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung
A. v. 14.01.2011 BGBl. I S. 51
I. BeamtVZustAnOÄndAnO
... § 4 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags sowie der laufenden Erstattungen nach § 10 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags, b) Prüfung der Dokumentation und ... § 4 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags sowie der laufenden Erstattungen nach § 10 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags; 2. Durchführung der ... § 4 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags sowie der laufenden Erstattungen nach § 10 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags das Service-Center zuständig, dem nach Abschnitt ... § 4 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags sowie der laufenden Erstattungen nach § 10 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags das Service-Center Köln (Versorgung) ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung (BeamtVZustAnO)
A. v. 26.06.2010 BGBl. I S. 908; aufgehoben durch A. v. 13.09.2013 BGBl. I S. 3619
C. BeamtVZustAnO Versorgungslastenteilung (vom 01.01.2011)
... § 4 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags sowie der laufenden Erstattungen nach § 10 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags, b) Prüfung der Dokumentation und ... § 4 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags sowie der laufenden Erstattungen nach § 10 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags; 2. Durchführung der ... § 4 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags sowie der laufenden Erstattungen nach § 10 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags das Service-Center zuständig, dem nach Abschnitt ... § 4 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags sowie der laufenden Erstattungen nach § 10 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags das Service-Center Köln (Versorgung) ...

Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung (BeamtVZustAnO)
A. v. 13.09.2013 BGBl. I S. 3619; aufgehoben durch § 19 A. v. 15.12.2015 BGBl. I S. 2358
C. BeamtVZustAnO Versorgungslastenteilung
... § 4 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags sowie der laufenden Erstattungen nach § 10 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags, b) Prüfung der Dokumentation und ... § 4 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags sowie der laufenden Erstattungen nach § 10 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags das Service-Center zuständig, dem nach Abschnitt ... § 4 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags sowie der laufenden Erstattungen nach § 10 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags das Service-Center Köln zuständig. Dieses ...


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