§ 12 - Personalausweisverordnung (PAuswV)

§ 12 Muster für den vorläufigen Personalausweis


§ 12 wird in 4 Vorschriften zitiert

Der vorläufige Personalausweis ist nach dem in Anhang 2 abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen des Anhangs 3 Abschnitt 1.

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Zitierungen von § 12 PAuswV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 PAuswV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PAuswV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 36c PAuswV Nicht auf die eID-Karte entsprechend anwendbare Vorschriften (vom 01.09.2021)
... § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 5. § 9, 6. § 11, 7. § 12 , 8. § 12a, 9. § 19 Absatz 1 und 4 sowie 10. § ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung sowie der Personalausweisgebührenverordnung
V. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 330
Artikel 2 PassVuaÄndV Änderung der Personalausweisverordnung
... Anlage 7 zu dieser Verordnung ersichtlichen Muster ersetzt. 5. Der Anhang 2 zu § 12 erhält die aus der Anlage 8 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 6. In dem ...

Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Personalausweisgebührenverordnung und der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
V. v. 01.07.2015 BGBl. I S. 1101
Artikel 1 PAuswVuaÄndV Änderung der Personalausweisverordnung
... auszustellen ist, ist der Personalausweisbehörde" ersetzt. 3. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Muster für den ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
V. v. 15.10.2020 BGBl. I S. 2199
Artikel 2 2. PassVuaÄndV Änderung der Personalausweisverordnung
... 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 5. § 9, 6. § 11, 7. § 12 , 8. § 12a, 9. § 19 Absatz 1 und 4 sowie 10. § ...


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