Artikel 3 - Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Wirtschaftsstatistiken, zur Änderung von Statistikgesetzen und zur Anpassung einzelner Vorschriften an den Vertrag von Lissabon (VwDVGEGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetzes


Artikel 3 ändert mWv. 12. November 2010 DLKonjStatG § 4

In § 4 des Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 399) geändert worden ist, werden nach der Angabe „2007" die Wörter „und letztmalig für das vierte Kalendervierteljahr 2010" gestrichen.



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