Artikel 14 - Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 (BBVAnpG 2010/2011)

G. v. 19.11.2010 BGBl. I S. 1552, 2011 BGBl. I S. 223 (Nr. 58)
Geltung ab 01.01.2010, abweichend siehe Artikel 19
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Artikel 14 Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung für das Jahr 2011


Artikel 14 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2011 BMVergV § 4

§ 4 der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung, die durch Artikel 13 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 1 wird die Angabe „10,69 Euro" durch die Angabe „10,75 Euro", die Angabe „12,62 Euro" durch die Angabe „12,70 Euro", die Angabe „17,33 Euro" durch die Angabe „17,43 Euro" und die Angabe „23,88 Euro" durch die Angabe „24,02 Euro" ersetzt.

2.
In Absatz 3 wird die Angabe „23,72 Euro" durch die Angabe „23,86 Euro" und die Angabe „27,71 Euro" durch die Angabe „27,88 Euro" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 14 BBVAnpG 2010/2011

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 14 BBVAnpG 2010/2011 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBVAnpG 2010/2011 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 BBVAnpG 2010/2011 Weitere Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung für das Jahr 2011
... 4 der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung, die zuletzt durch Artikel 14 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 ...
Artikel 19 BBVAnpG 2010/2011 Inkrafttreten
... am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. (7) Die Artikel 3, 6, 9, 11, 14 und 16 treten am 1. Januar 2011 in Kraft. (8) Die Artikel 4, 7, 10 und 15 treten am 1. ...


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