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Zitierungen von § 24 AufenthV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 AufenthV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AufenthV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 47 AufenthV Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen (vom 01.11.2024)
... 29 Euro, 13. für die Ausstellung eines Passierscheins (§ 23 Abs. 2, § 24 Abs. 2 ) 10 Euro, 14. für die Anerkennung einer Forschungseinrichtung (§ 38a Abs. 1), ...
§ 48 AufenthV Gebühren für pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen (vom 01.01.2024)
... Wird der Notreiseausweis zusammen mit dem Passierschein (§ 23 Abs. 2 Satz 3, § 24 Abs. 2 Satz 3 ) ausgestellt, so wird die Gebühr nach § 47 Abs. 1 Nr. 13 auf die für den ...
Zitat in folgenden Normen
Beschäftigungsverordnung (BeschV)
Artikel 1 V. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1499; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 353
§ 30 BeschV Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel (vom 18.11.2023)
... ausgeübt werden, und 4. Tätigkeiten von Personen, die nach den §§ 23 bis 30 der Aufenthaltsverordnung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
G. v. 29.08.2013 BGBl. I S. 3484, 3899
Artikel 6 AufenthGuaÄndG Änderungen von Verordnungen
... (BGBl. I S. 3474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 24 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Seelotsen, die in Ausübung ihres ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Beschäftigungsverordnung (BeschV)
V. v. 22.11.2004 BGBl. I S. 2937; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1499
§ 16 BeschV Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel
... Gleiches gilt für Tätigkeiten von Personen, die nach den §§ 23 bis 30 der Aufenthaltsverordnung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit ...
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