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Artikel 26 - Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (BRBG 2010 k.a.Abk.)

Artikel 26 Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes


Artikel 26 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 15. Dezember 2010 IntFamRVG § 5, § 40

(319-109)

Das Internationale Familienrechtsverfahrensgesetz vom 26. Januar 2005 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 5 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Das Amtsgericht befreit eine antragstellende natürliche Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder bei Fehlen eines gewöhnlichen Aufenthalts im Inland ihren tatsächlichen Aufenthalt im Gerichtsbezirk hat, auf Antrag von der Erstattungspflicht nach Absatz 1, wenn sie die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit erfüllt."

2.
In § 40 Absatz 2 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 69 Abs. 1" die Angabe „Halbsatz 2" durch die Wörter „Satz 2 bis 4" ersetzt.

 
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Zitierungen von Artikel 26 Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 26 BRBG 2010 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRBG 2010 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes
B. v. 15.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 19
Bekanntmachung IntFamRVGNBek
... vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2474), 8. den am 15. Dezember 2010 in Kraft getretenen Artikel 26 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864 ), 9. den am 18. Juni 2011 in Kraft getretenen Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Mai 2011 ...

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts
G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898, 2094
Artikel 7 EGAUG Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes
... Familienrechtsverfahrensgesetzes vom 26. Januar 2005 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 26 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864) geändert worden ist, wird die Angabe ...