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Artikel 30 - Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (BRBG 2010 k.a.Abk.)

Artikel 30 Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken


Artikel 30 ändert mWv. 15. Dezember 2010 SchRGDV

(403-4-1)

Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 403-4-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 24. April 1986 (BGBl. I S. 560) geändert worden ist, wird aufgehoben.