Artikel 77 Aufhebung der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen (Umstellungsergänzungsgesetz)
(7601-1-1)
Die Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen (Umstellungsergänzungsgesetz) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7601-1-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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