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Artikel 80 - Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (BRBG 2010 k.a.Abk.)

Artikel 80 Aufhebung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Spar- und Girokassen sowie die kommunalen Giroverbände und kommunalen Kreditinstitute



(7621-3)

Die Verordnung des Reichspräsidenten über die Spar- und Girokassen sowie die kommunalen Giroverbände und kommunalen Kreditinstitute in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7621-3, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.