Artikel 86 - Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (BRBG 2010 k.a.Abk.)

Artikel 86 Aufhebung des Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz


Artikel 86 ändert mWv. 15. Dezember 2010 HdlKlHolzG

(790-14)

Das Gesetz über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz vom 25. Februar 1969 (BGBl. I S. 149), das zuletzt durch Artikel 211 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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