Artikel 22 - Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011)

G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885, 2013 I 81; Geltung ab 01.01.2011, abweichend siehe Artikel 24
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Artikel 22 Änderung des Wohngeldgesetzes


Artikel 22 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2011 WoGG § 11, § 12, § 14, § 27

Das Wohngeldgesetz vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856), das zuletzt durch Artikel 7 Absatz 8 des Gesetzes vom 7. Juli 2009 (BGBl. I S. 1707) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 12 wie folgt gefasst:

„§ 12 Höchstbeträge für Miete und Belastung".

2.
§ 11 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Bei der Berechnung des Wohngeldes ist die Miete oder Belastung zu berücksichtigen, die sich nach § 9 oder § 10 ergibt, soweit sie nicht nach den Absätzen 2 und 3 in dieser Berechnungsreihenfolge außer Betracht bleibt, jedoch nur bis zum Höchstbetrag nach § 12 Absatz 1. Im Fall des § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 ist der Höchstbetrag nach § 12 Absatz 1 zu berücksichtigen."

b)
Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„In diesem Fall ist nur der Anteil des Höchstbetrages nach § 12 Absatz 1 zu berücksichtigen, der dem Anteil der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder an der Gesamtzahl der Haushaltsmitglieder entspricht; die Gesamtzahl der Haushaltsmitglieder ist für die Ermittlung des Höchstbetrages maßgebend."

3.
§ 12 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift werden die Wörter „, Beträge für Heizkosten" gestrichen.

b)
Absatz 6 wird aufgehoben.

4.
§ 14 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 6 wird die Angabe „§ 32b Abs. 1 Nr. 1" durch die Wörter „§ 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" ersetzt.

b)
In Nummer 7 wird die Angabe „§ 32b Abs. 1 Nr. 2 bis 5" durch die Wörter „§ 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 5 sowie Satz 2 und 3" ersetzt.

5.
In § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 sowie in Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 werden jeweils die Wörter „abzüglich der Beträge für Heizkosten" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 22 HBeglG 2011

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 22 HBeglG 2011 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HBeglG 2011 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 12 EGRBEG Weitere Folgeänderungen
... Nummer 2 des Wohngeldgesetzes vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1885) geändert worden ist, wird die Angabe ...


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