interne Verweise§ 19 KredReorgG Annahme des Reorganisationsplans ... ist erforderlich, dass 1. die Gruppe der Anteilsinhaber nach Maßgabe des § 18 Absatz 3 zustimmt und 2. in jeder Gruppe der Gläubiger die Mehrheit der ... der Gläubiger teilt der Reorganisationsberater den Beschluss der Hauptversammlung nach § 18 mit. (2) Auch wenn die erforderlichen Mehrheiten in einer Gläubigergruppe nicht ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAktienrechtsnovelle 2016
G. v. 22.12.2015 BGBl. I S. 2565
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