Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2022 aufgehoben
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§ 10 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch/zur Köchin (KochAusbV k.a.Abk.)

V. v. 13.02.1998 BGBl. I S. 364; aufgehoben durch § 22 V. v. 09.03.2022 BGBl. I S. 398
Geltung ab 01.08.1998; FNA: 806-21-1-250 Berufliche Bildung
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§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. August 1998 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch/zur Köchin vom 11. Juni 1979 (BGBl. I S. 643) außer Kraft.



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