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Artikel 2 - Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (3. EGKTestVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 11.01.2011 BGBl. I S. 39 (Nr. 2); Geltung ab 25.01.2011
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Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium für Gesundheit kann den Wortlaut der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in der vom 25. Januar 2011 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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