Anlage 10 (zu § 16a Absatz 5 Satz 1) Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen
Für die Ausgestaltung, die Sicherheitsmerkmale, die Objektsicherung und die Fertigungskontrolle ist
Anlage 5 Nummern 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.
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interne Verweise§ 50 FZV Übergangs- und Anwendungsbestimmungen (vom 03.07.2021) ... *) 11. Fahrzeugscheine für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen, die dem Muster in Anlage 10 in der bis zum 30. September 2017 geltenden Fassung dieser Verordnung entsprechen und bis zum 19. ... sind, 14. Fahrzeugscheine für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen, die dem Muster in Anlage 10 in der bis zum 30. September 2017 geltenden Fassung dieser Verordnung entsprechen und bis zum 19. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.03.2017 BGBl. I S. 522
Artikel 1 3. FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ... (5) Der Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen ist nach dem Muster der Anlage 10 auszufertigen. Die Beschränkungen nach den Absätzen 6 und 7 sind im Fahrzeugschein zu ... 11. Fahrzeugscheine für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen, die dem Muster in Anlage 10 in der bis zum 30. September 2017 geltenden Fassung dieser Verordnung entsprechen und bis zum 19. ... und erstellten Daten werden den Antragsdaten im Portal hinzugefügt." 35. Anlage 10 wird wie folgt geändert: a) In der Bezeichnung der Anlage werden im Klammerzusatz ...
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2232
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.03.2019 BGBl. I S. 382
Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 30.10.2014 BGBl. I S. 1666
Artikel 1 2. FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ... für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen". c) Die Angabe zu Anlage 10 wird wie folgt gefasst: „Anlage 10 Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit ... c) Die Angabe zu Anlage 10 wird wie folgt gefasst: „Anlage 10 Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen". 2. In § 2 Nummer ... Absätze 2 und 3. e) In dem neuen Absatz 2 wird in Satz 1 die Angabe „Anlage 10 " durch die Angabe „Anlage 9" ersetzt. f) In Absatz 4 werden ... ausgestellten Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nach dem Muster der Anlage 10 auszufertigen. Das Kurzzeitkennzeichen darf 1. nur für die Durchführung von ... 2 bis 5" ersetzt. 9. In § 20 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „Anlage 10 " durch die Angabe „Anlage 9" ersetzt. 10. In § 23 Absatz 1 Satz 1 ... Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen (BGBl. 2014 I S. 1670)] ". 23. Anlage 10 wird wie folgt gefasst: „Anlage 10 (zu § 16a Absatz 2 Satz 1) ... ". 23. Anlage 10 wird wie folgt gefasst: „Anlage 10 (zu § 16a Absatz 2 Satz 1) Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen ...
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