Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.08.2023 aufgehoben
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Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

V. v. 03.02.2011 BGBl. I S. 139 (Nr. 5); aufgehoben durch Artikel 13 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
Geltung ab 11.02.2011; FNA: 9232-14 Zulassung zum Straßenverkehr
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Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
§ 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge
§ 5 Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen
Abschnitt 2 Zulassungsverfahren
§ 6 Antrag auf Zulassung
§ 7 Zulassung im Inland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat
§ 8 Zuteilung von Kennzeichen
§ 9 Besondere Kennzeichen
§ 9a Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
§ 11 Zulassungsbescheinigung Teil I
§ 12 Zulassungsbescheinigung Teil II
§ 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen
§ 14 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
§ 15 Verwertungsnachweis
Abschnitt 2a Internetbasierte Zulassung
§ 15a Zulässigkeit internetbasierter Zulassungsverfahren
Unterabschnitt 1 Gemeinsame Regelungen für internetbasierte Zulassungsverfahren
§ 15b Portal
§ 15c Antrag
§ 15d Sicherheitscodes
§ 15e Nachweis der Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
§ 15f Bekanntgabe, Wirksamkeit und Vorbehalt der Nachprüfung
Unterabschnitt 2 Internetbasierte Außerbetriebsetzung
§ 15g Antrag auf Außerbetriebsetzung
§ 15h Außerbetriebsetzung
Unterabschnitt 3 Internetbasierte Erstzulassung, Wiederzulassung und Änderung bei Halter- und Wohnsitzwechsel
§ 15i Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und Änderungen
§ 15j Internetbasierte Erstzulassung
§ 15k Internetbasierte Wiederzulassung
§ 15l Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel, sofortige Inbetriebnahme
Abschnitt 3 Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr
§ 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen
§ 16a Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen
§ 17 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer
§ 18 Fahrten im internationalen Verkehr
§ 19 Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs in das Ausland
Abschnitt 4 Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr
§ 20 Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland
§ 21 Kennzeichen und Unterscheidungszeichen
§ 22 Beschränkung und Untersagung des Betriebs ausländischer Fahrzeuge
Abschnitt 5 Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge
§ 23 Versicherungsnachweis
§ 24 Mitteilungspflichten der Zulassungsbehörde
§ 25 Maßnahmen und Pflichten bei fehlendem Versicherungsschutz
§ 26 Versicherungskennzeichen
§ 27 Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens
§ 28 Rote Versicherungskennzeichen
§ 29 Maßnahmen bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsverhältnisses
§ 29a Versicherungsplakette
Abschnitt 6 Fahrzeugregister
§ 30 Speicherung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister
§ 31 Speicherung der Fahrzeugdaten im örtlichen Fahrzeugregister
§ 32 Speicherung der Halterdaten in den Fahrzeugregistern
§ 33 Übermittlung von Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt
§ 34 Übermittlung und Speicherung der Daten über Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister
§ 35 Übermittlung von Daten an die Versicherer
§ 36 Mitteilungen an die für die Kraftfahrzeugsteuerverwaltung zuständigen Behörden
§ 36a (aufgehoben)
§ 37 Übermittlung von Daten an Stellen zur Durchführung des Bundesleistungsgesetzes, des Verkehrssicherstellungsgesetzes, des Verkehrsleistungsgesetzes und von Maßnahmen des Katastrophenschutzes
§ 38 Übermittlungen des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Zulassungsbehörden
§ 39 Abruf im automatisierten Verfahren
§ 39a Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren
§ 40 Sicherung des Abrufverfahrens gegen Missbrauch
§ 41 Aufzeichnung der Abrufe im automatisierten Verfahren
§ 42 Abruf im automatisierten Verfahren durch ausländische Stellen
§ 43 Übermittlungssperren
§ 44 Löschung der Daten im Zentralen Fahrzeugregister
§ 45 Löschung der Daten im örtlichen Fahrzeugregister
§ 45a Zentrale Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen
Abschnitt 7 Durchführungs- und Schlussvorschriften
§ 46 Zuständigkeiten
§ 47 Ausnahmen
§ 48 Ordnungswidrigkeiten
§ 49 Verweis auf technische Regelwerke
§ 50 Übergangs- und Anwendungsbestimmungen
§ 51 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Anlagen
Anlage 1 (aufgehoben)
Anlage 2 (zu § 8 Absatz 1 Satz 4) Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen
Anlage 3 (zu § 8 Absatz 1 Satz 6) Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung, der Bundespolizei, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen
Anlage 3a (zu § 9a Absatz 4) Plakettenmuster für elektrisch betriebene Fahrzeuge
Anlage 4 (zu § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 5 Satz 1, § 16a Absatz 3 Satz 2, § 17 Absatz 2, § 19 Absatz 1 Nummer 3) Ausgestaltung der Kennzeichen
Anlage 4a (zu § 10 Absatz 3 Satz 2 bis 7) Stempelplaketten und Plakettenträger
Anlage 5 (zu § 11 Absatz 1) Zulassungsbescheinigung Teil I
Anlage 6 (zu § 11 Absatz 4) Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr
Anlage 7 (zu § 12 Absatz 2) Zulassungsbescheinigung Teil II
Anlage 8 (zu § 15) Verwertungsnachweis
Anlage 8a (zu § 15e Absatz 4) Verifizierung der Prüfziffer
Anlage 8b (zu § 15i Absatz 3) Verifizierung und Verarbeitung der Daten für internetbasierte Zulassungsverfahren
Anlage 9 (zu § 16 Absatz 2 Satz 1) Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen
Anlage 10 (zu § 16a Absatz 5 Satz 1) Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen
Anlage 10a (zu § 17 Absatz 2 Satz 1) Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit roten Kennzeichen
Anlage 11 (zu § 23 Absatz 3) Versicherungsbestätigung bei Ausfuhrkennzeichen
Anlage 12 (zu § 27 Absatz 1 Satz 4) Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
Anlage 13 (zu § 29a Absatz 2 Nummer 3) Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge


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