§ 22p (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 22p KWG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGeldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz (GwBekErgG)
G. v. 13.08.2008 BGBl. I S. 1690, 2009 I S. 816
Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288
Artikel 2 2. EGeldRLUG Änderung des Kreditwesengesetzes ... 12 Begrenzung von qualifizierten Beteiligungen". b) Die Angabe zu § 22p wird wie folgt gefasst: „§ 22p (weggefallen)". c) Die ... b) Die Angabe zu § 22p wird wie folgt gefasst: „§ 22p (weggefallen)". c) Die Angabe zu § 60a wird wie folgt gefasst: ... die Wörter „oder einem E-Geld-Institut" gestrichen. 16. § 22p wird aufgehoben. 17. In § 24 Absatz 2 werden nach den Wörtern „einem ... ccc) In Buchstabe b werden die Wörter „von dem Inhaber im Sinne des § 22p Abs. 1" durch die Wörter „von dem E-Geld-Inhaber im Sinne des § 23b Absatz 1 ...
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