Änderung § 3 Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung vom 01.01.2018

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 2 FMStANeuOV am 1. Januar 2018 und Änderungshistorie FMSASatzung

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 3 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2018 geltenden Fassung
§ 3 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 20.12.2017 BGBl. I S. 4019

(Textabschnitt unverändert)

§ 3 Rechts- und Fachaufsicht


(Text alte Fassung)

Die FMSA untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Die Rechts- und Fachaufsicht umfasst auch die Weisungsbefugnis des Bundesministeriums der Finanzen gegenüber der FMSA.

(Text neue Fassung)

1 Die FMSA untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. 2 Die Rechts- und Fachaufsicht umfasst auch die Weisungsbefugnis des Bundesministeriums der Finanzen gegenüber der FMSA.




Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed