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Anlage - Flexografen-Ausbildungsverordnung (FlexogrAusbV)

V. v. 15.03.2011 BGBl. I S. 440 (Nr. 11); aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 05.02.2016 BGBl. I S. 175
Geltung ab 01.08.2011; FNA: 806-22-1-64 Berufliche Bildung
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Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mediengestalter Flexografie und zur Mediengestalterin Flexografie



Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten


Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
1 Arbeitsplanung
und -organisation
(§ 3 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 1)
a) Auftragsunterlagen sowie analoge und digitale Vorlagen
entsprechend der Auftragsbeschreibung auf Vollständig-
keit und technische Umsetzbarkeit prüfen, dabei auf-
tragsspezifische Besonderheiten berücksichtigen
b) Auftragsziele und Teilaufgaben definieren, dabei auf-
tragsgerechte Qualitätskriterien berücksichtigen und Ver-
fahrenswege für die Produktion festlegen
c) medienrechtliche Vorschriften und medienspezifische
Normen bei der Auftragsplanung berücksichtigen
d) Termine planen, dabei technische Realisierungsmöglich-
keiten und terminliche sowie wirtschaftliche Vorgaben
berücksichtigen
e) Skripte, Makros und Routinen für Folgeaufträge erstellen
f) Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse
abstimmen und auswerten
8 
g) Zeitbedarf und Materialeinsatz für Produktionsschritte
ermitteln, technische Kapazitäten prüfen und planen
h) Materialeinsatz und Zeitaufwand dokumentieren und im
Soll-Ist-Vergleich bewerten
i) an der Gestaltung des eigenen Arbeitsplatzes unter
Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben und ergonomi-
scher Aspekte mitwirken
j) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen
im eigenen Arbeitsbereich beitragen
k) den wirtschaftlichen und umweltschonenden Einsatz von
Arbeits- und Organisationsmitteln bei der Arbeitsorgani-
sation berücksichtigen
 5
2Gestaltungsgrundlagen
(§ 3 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 2)
a) Grundelemente der Gestaltung unter Berücksichtigung
der Gestaltgesetze einsetzen
b) Proportion, Rhythmus, Farbe und Kontrast bei der
Gestaltung berücksichtigen
c) mediengerechte Gestaltungskompositionen frei und
nach Layoutvorgaben erstellen
d) Schriftwirkung beurteilen und Regeln der Makro- und
Mikrotypografie anwenden
e) Schreib- und Gestaltungsvorschriften anwenden sowie
Normvorschriften beachten
f) Flexografieprodukte unter medien- und zielgruppen-
spezifischen Aspekten gestalten, beurteilen und optimie-
ren
g) Korrekturabzüge erstellen und mit den Kundenvorgaben
vergleichen, überprüfen und bei Abweichungen korrigie-
ren
18 
  h) Schriften auftrags- und gestaltungsorientiert auswählen,
dabei den stilistischen und aktuellen Verwendungskon-
text berücksichtigen
i) typografische Feinheiten im Stempelsatz anwenden
j) produktionstypische Maße und Einheiten anwenden und
umrechnen
k) Farbe als Gestaltungsmittel einsetzen, dabei Aspekte
der Farbphysiologie und -psychologie berücksichtigen
l) Grafiken und Bilder nach Inhalt und Aussage auswählen
und gestalterisch einsetzen
m) medienrechtliche Vorschriften und medienspezifische
Normen bei der Gestaltung berücksichtigen
 10
3 Flexografie
(§ 3 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 3)
a) Sammelformen auf Stempel- oder Flexodruckplatten
übertragen, überflüssiges Material in der Vorlage aus-
sparen und aus der Form entfernen, Platten nachbehan-
deln und auf Trägerfolien aufbringen
b) Stempelplatten vereinzeln, Einzelstempel montieren und
konfektionieren
c) gestaltungsorientierten Satz für Rund- und Ovalstempel
nach Vorgaben, insbesondere nach Normen und Vor-
schriften von Behörden, Kammern oder Post, herstellen
16 
d) Materialien und Stempelfarben unter Berücksichtigung
ihrer Eigenschaften, Verarbeitungsmöglichkeiten, Kos-
ten, Qualität und des Umweltschutzes auswählen und
einsetzen
e) tabellarischen Stempelsatz herstellen
f) Sammelformen für die Herstellung von Stempelplatten
positionieren
g) Satz für Rund- und Ovalstempel, Flexodruckplatten
sowie für weitere flexografische Erzeugnisse gestalten
h) Passer für Mehrfarbdruck einsetzen
i) Flexodruckplatten zurichten und konfektionieren
j) Bänderstempel und Spezialstempel komplettieren und
justieren
k) Stempel instand setzen
l) Verzerrungen von Flexodruckplatten und Rollenstem-
peln berücksichtigen
m) Bildeigenschaften und Rasterung nach Stempelkriterien
und drucktechnischen Kriterien abstimmen
n) Gestaltungselemente, insbesondere Schrift, Linie,
Grafik auswählen und kombinieren
o) technische und wirtschaftliche Gesichtspunkte bei der
Gestaltung berücksichtigen
p) Stempelplatten visuell und messtechnisch prüfen
q) Arbeitsabläufe auf Einhaltung der Vorgaben kontrollie-
ren, Einstellungen optimieren
 18
4 Datenhandling
(§ 3 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 4)
a) Systemkomponenten und Softwareapplikationen auf-
tragsbezogen auswählen und einsetzen
b) Datenformate unterscheiden und in verschiedenen
Anwendungsbereichen einsetzen
c) Datenorganisation und -verwaltung auftragsspezifisch
nutzen, Dateinamen-Konventionen anwenden
d) Erkenntnisse aus dem Zusammenhang von Arbeitsab-
läufen, Datenflüssen und Schnittstellen für die eigene
Arbeitsorganisation nutzen
e) Daten verwendungsbezogen bereitstellen und ausge-
ben
f) Systeme zur Datensicherheit anwenden
g) interne und externe Dienste und Netze für den Informa-
tionsaustausch nutzen, Daten für die Übertragung opti-
mieren
h) Datenschutzbestimmungen einhalten
16 
i) Netzwerke sowie Hard- und Softwareschnittstellen be-
urteilen und einsetzen
j) Daten übernehmen, unter Berücksichtigung medienspe-
zifischer Standards transferieren und konvertieren
k) Kompressionsverfahren auswählen und anwenden
l) Systeme zur Datenverwaltung und Versionskontrolle
einsetzen
m) Dateiinformationen und Metadaten nutzen, verwalten
und erstellen
n) Datenbanken zur Verwaltung von Mediendaten nutzen
 6
5 Bildbearbeitung
(§ 3 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 5)
a) Bilddaten übernehmen und bezogen auf das Endpro-
dukt konvertieren
b) Farbräume und Farbsysteme anwenden
c) analoge Bilddaten digitalisieren und mit digitalen Daten
zusammenführen, Bildausschnitte festlegen und For-
matwandlungen durchführen
d) Datentypen für unterschiedliche Verwendungsmöglich-
keiten kombinieren
e) Arbeitsabläufe auf Einhaltung der Vorgaben kontrollie-
ren, bei Abweichungen korrigieren
f) Qualitätssicherungsmaßnahmen anwenden, Arbeitser-
gebnisse kontrollieren und optimieren, dabei Standards
und Normen beachten
g) Bildbearbeitungsprogramme auswählen und anwenden
h) Pflege, Wartung und Instandhaltung der eingesetzten
Werkzeuge, Geräte und Systeme als Teil des Qualitäts-
managements erkennen und Maßnahmen einleiten
18 
i) Arbeitsschritte für die Integration unterschiedlicher
Datenstrukturen festlegen
j) Bilddaten im Kontrast und in der Helligkeit optimieren
k) Retuschen ausführen, Bildinhalte maskieren und frei-
stellen
l) Bildmodifikationen durchführen, dabei Farbangleichun-
gen und -konvertierungen beachten
m) Ausgabedaten für Systeme erzeugen
 6
6Produktorientierte
Gestaltung
(§ 3 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 6)
a) Erzeugnisse der Flexografie unter Berücksichtigung von
Wirkung und Funktion konzipieren
b) Kundenvorgaben und eigene Gestaltungsideen aufbe-
reiten und präsentieren, Gestaltungsentwürfe für unter-
schiedliche Anwendungen entwickeln
c) Produktionsverfahren auftragsspezifisch auswählen
d) grafische Elemente und Bilder themenbezogen entwer-
fen und technisch realisieren
e) Bilder und Grafiken unter gestalterischen Gesichtspunk-
ten bearbeiten
f) Gestaltungsrohentwürfe nach typografischen und gestal-
terischen Regeln umsetzen
g) Gestaltungsprogramme auswählen und anwenden
h) Arbeitsergebnisse gestaltungsorientiert prüfen und opti-
mieren
 7
7Produktionstechnik
(§ 3 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 7)
a) Analog-Digital-Wandlungen durchführen
b) auftragsspezifische Daten mit Anwendungsprogrammen
bearbeiten, optimieren und bei Abweichungen korrigieren
c) Produktionsworkflow steuern und überwachen, dabei
Routineprozesse anwenden und optimieren
d) Daten zu einem Endprodukt zusammenführen, struktu-
riert sichern und archivieren
e) Daten in Netzwerken verwalten und Datensicherheit
gewährleisten
f) Arbeitsvorgänge dokumentieren, Ergebnisse kontrollie-
ren und bei Abweichungen korrigieren
 7
8Formherstellung
und Gravur
(§ 3 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 8)
a) Nutzen anordnen, standrichtig positionieren und Kon-
trollelemente integrieren
b) Ausgabeprozesse unter Einhaltung von Fertigungsvorga-
ben steuern und optimieren
c) Korrekturabzüge erstellen und prüfen
d) Produkte ausgeben, endfertigen und montieren
e) Ergebnisse auf Einhaltung von Kunden- und Qualitäts-
vorgaben prüfen und bei Abweichungen korrigieren
f) Ausgabeprozesse dokumentieren
g) Werkstoffe beurteilen, auswählen und bearbeiten
h) Maschinenwerte für Gravuren ermitteln, Graviermaschi-
nen einstellen und Gravuren anfertigen
i) Anlagen warten und pflegen
 7
9Kaufmännische
Auftragsbearbeitung
(§ 3 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 9)
a) Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, durchführen
und nachbereiten
b) Schriftverkehr durchführen
c) Unterlagen für die Erstellung von Angeboten beschaffen
und auswerten
d) Angebote nach betrieblichen Vorgaben, insbesondere
unter Berücksichtigung von Materialkosten, Zeitaufwand
und Personalbedarf, erstellen
e) Methoden der betrieblichen Leistungserfassung anwen-
den
f) Dienstleistungen und Produkte verkaufen
 7


Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten


Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Ausbildungsjahr
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
1Berufsbildung,
Arbeits- und Tarifrecht
(§ 3 Absatz 2
Abschnitt B Nummer 1)
a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere
Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbil-
dungsvertrag nennen
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden
Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
2Aufbau und
Organisation des
Ausbildungsbetriebes
(§ 3 Absatz 2
Abschnitt B Nummer 2)
a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläu-
tern
b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie An-
gebot, Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung,
erklären
c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner
Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsver-
tretungen und Gewerkschaften nennen
d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsver-
fassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe
des ausbildenden Betriebes beschreiben
3Sicherheit und
Gesundheitsschutz
bei der Arbeit
(§ 3 Absatz 2
Abschnitt B Nummer 3)
a) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Ar-
beitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermei-
dung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs-
vorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste
Maßnahmen einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwen-
den; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und
Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4Umweltschutz
(§ 3 Absatz 2
Abschnitt B Nummer 4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im
beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbe-
trieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Hand von
Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des
Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonen-
den Energie- und Materialverwendung nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umwelt-
schonenden Entsorgung zuführen
5 Kommunikation und
Kundenberatung
(§ 3 Absatz 2
Abschnitt B Nummer 5)
a) deutsch- und englischsprachige Informationen beschaf-
fen, auswerten und dokumentieren
b) Auskünfte einholen, auch in einer Fremdsprache
2 
c) Kundenwünsche ermitteln, technische Umsetzungsmög-
lichkeiten erläutern und Einhaltung von Kundenabspra-
chen kontrollieren
d) Kundengespräche unter Berücksichtigung der Kunden-
zufriedenheit und Kundenbindung führen
  
  e) Reklamationen entgegennehmen und bearbeiten, Mög-
lichkeiten der Konfliktregelung anwenden
f) Verhaltensweisen, Normen und Werte anderer Kulturen
bei geschäftlichen Kontakten berücksichtigen
g) durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und
zum erfolgreichen unternehmerischen Handeln beitragen
 5