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Artikel 4 - Fünfte Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (5. ERErluÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 6. Mai 2011.

 
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