Artikel 1 - Gesetz zur Änderung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes (SteinkohleFGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Juli 2011 SteinkohleFG § 1

Das Steinkohlefinanzierungsgesetz vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3086) wird wie folgt geändert:

§ 1 wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 2 wird aufgehoben.

2.
Absatz 3 wird zu Absatz 2 und Absatz 4 zu Absatz 3.

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 SteinkohleFGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SteinkohleFGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 306 10. ZustAnpV Änderung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes
... 2 des Steinkohlefinanzierungsgesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3086), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2011 (BGBl. I S. 1344) geändert worden ist, werden jeweils die ...


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