Artikel 6 - Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen (ABMNG k.a.Abk.)

Artikel 6 Aufhebung von Vorschriften


Artikel 6 ändert mWv. 19. Juli 2011 ABMG MautHV

Es werden aufgehoben:

1.
das Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3122), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2009 (BGBl. I S. 1170) geändert worden ist,

2.
die Mauthöheverordnung vom 24. Juni 2003 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1848) geändert worden ist.



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