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Artikel 8 - Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (InsOuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2582, 2800 (Nr. 64); Geltung ab 01.03.2012, abweichend siehe Artikel 10
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Artikel 8 Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz


Artikel 8 hat 1 frühere Fassung, wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2013 EGGVG § 39

§ 39 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 300-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2554) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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Frühere Fassungen von Artikel 8 Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.12.2011Berichtigung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
vom 19.12.2011 BGBl. I S. 2800

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 InsOuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InsOuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 10 InsOuaÄndG Inkrafttreten
... Artikel 4 und 5 dieses Gesetzes treten am 1. Januar 2013 in Kraft. Die Artikel 7 und 8 treten am 1. Januar 2013 in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am 1. März 2012 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
B. v. 19.12.2011 BGBl. I S. 2800
Berichtigung InsOuaÄndGBer
... vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2582) ist wie folgt zu berichtigen: In Artikel 8 sind die Wörter „dieses wiederum geändert durch Artikel 8 Nummer 3 des Gesetzes ...

Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2418; zuletzt geändert durch Artikel 41 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 2 RechtsBehEG Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
... III, Gliederungsnummer 300-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2582, 2800) geändert worden ist, wird wie folgt ...